Praxisgebühr, Kontaktgebühr und Selbstbeteiligung in der ambulanten Versorgung – Erfahrungen und gesundheitsökonomische Einordnung

WIP-Analyse Oktober 2026

Dr. Frank Wild

Die Studie untersucht vor dem Hintergrund der Diskussionen über die GKV-Finanzen, welche Rolle Selbstbeteiligungen bei Arztbesuchen spielen können und welche Lehren sich aus der früheren Praxisgebühr ziehen lassen.

Die Studie kommt zum Fazit, dass angemessen ausgestaltete Selbstbeteiligungen aus gesundheitsökonomischer Sicht grundsätzlich zu befürworten sind. Sie können einen Beitrag zur Finanzstabilisierung der GKV, zur effizienteren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen und zur Stärkung der Eigenverantwortung leisten. Selbstbeteiligungen sind ein etabliertes Instrument der Gesundheitsökonomie, um dem sogenannten Moral Hazard, also einer durch den Versicherungsschutz begünstigten zusätzlichen Inanspruchnahme, entgegenzuwirken. Internationale wissenschaftliche Studien haben wiederholt gezeigt, dass Eigenbeteiligungen das Inanspruchnahmeverhalten beeinflussen können. Selbstbehalte sind in der PKV seit Langem etabliert. Im Zusammenspiel mit dem Kostenerstattungssystem und Beitragsrückerstattungen setzen sie Anreize für Kostenbewusstsein und Eigenverantwortung. 

Die zentralen Ergebnisse im Überblick:

  • Die frühere Praxisgebühr (2004-2012) zeigte kurzfristig eine Steuerungswirkung: Nach ihrer Einführung gingen die Arztkontakte um etwa 2,9 bis 8,8 % zurück. Betroffen waren insbesondere weniger dringliche Arztbesuche. Durch Anpassungsreaktionen (Bündelung von Arztbesuchen, sobald die Praxisgebühr in einem Quartal bezahlt war) konnte dauerhaft keine Mengenreduzierung nachgewiesen werden. Für die Wirkungsweise eines Selbstbehalts ist die Ausgestaltung entscheidend.
  • Die direkte Finanzierungswirkung war nicht unerheblich. Die Praxisgebühr erbrachte 2004 Einnahmen von rund 1,73 Mrd. Euro. Modellrechnungen für eine heutige Kontaktgebühr von 15 Euro je Arztbesuch zeigen ein mögliches Entlastungspotenzial von rund 0,7 GKV-Beitragssatzpunkten.
  • Die bestehenden Selbstbeteiligungen in Deutschland setzen vielfach dort an, wo Versicherte die Inanspruchnahme kaum selbst beeinflussen können, etwa bei Krankenhausauf-enthalten. Ausgerechnet in der ambulant-ärztlichen Versorgung, wo Patienten deutlich mehr Entscheidungsspielraum haben, fehlen dagegen Steuerungsanreize. Aus gesundheitsökonomischer Sicht wäre es sinnvoll, Selbstbeteiligungen stärker dort einzusetzen, wo Versicherte tatsächlich über die Inanspruchnahme entscheiden können.
  • Um bei einer Etablierung von Selbstbeteiligungen in der GKV bei Personen mit geringem Einkommen bzw. bei Chronikern zu verhindern, dass sie notwendige Arztbesuche unterlassen, braucht es soziale Schutzmechanismen. Die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V ist bereits vorhanden.
  • In zahlreichen europäischen Gesundheitssystemen sind Selbstbeteiligungen bei Arztbesuchen selbstverständlich. Typischerweise werden sie mit einer gezielten Patientensteuerung kombiniert. Beispielsweise zahlen Patienten in Schweden je nach Region umgerechnet etwa 18–36 Euro pro Hausarztbesuch und 18–41 Euro pro Facharztbesuch. Eine jährliche Belastungsgrenze von rund 129 Euro schützt hier vor übermäßiger finanzieller Belastung.
     
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