WIP-Projektleiter Dr. Christian Jacke, Julia Schaarschmidt und Dr. Tatjana Begerow sind Autoren des Artikels “Das Auswahlverfahren von PKV-Daten bestimmt das Ergebnis: zum Unterschied zwischen Einreichungs- und Inanspruchnahmeverhalten”, erschienen am 17. Juli 2025 in Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement, https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/abstract/10.1055/a-2641-8957.
Eine PKV-Sekundärdatenanalyse muss die „KSB-Prinzipien“ (Kostenerstattung, Selbstbehalte, Beitragsrückerstattung) beachten, um Fehlinterpretationen und falsche Schlussfolgerungen zu vermeiden. Basierend auf WIP-Daten (5,4 Mio. Versicherte, 2017–2023) wurden das einreichungs- und ressourcenorientierte Verfahren verglichen. Ersteres erfasst 64,3 % der GOÄ-Sitzungen und 77,6 % der Arzneimittelverordnungen im Leistungsjahr selbst. Mit einem zusätzlichen Einreichungsjahr erreicht der ressourcenorientierte Ansatz ca. 98 % aller eingereichten Leistungen, insbesondere die im letzten Quartal eines Jahres nicht eingereichten Rechnungen. Die Differenzierung beider Verfahren ist zentral für die Unterscheidung zwischen Inanspruchnahme- und Einreichungsverhalten. Für retrospektive Analysen empfiehlt sich das ressourcenorientierte Verfahren. Ein zeitnahes Monitoring bleibt problematisch.