WIP-Kommentar zur DIW-Studie "Pflegebedürftigkeit und soziale Stellung"

05.11.2021

WIP-Kommentar vom Institutsleiter des WIP, Dr. Frank Wild, zur DIW-Studie „Pflegebedürftigkeit hängt von der sozialen Stellung ab“

Das DIW betrachtet in seiner neusten Studie auf Basis einer Auswertung von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) die Pflegerisiken nach Einkommen und Beruf. Seine Schlussfolgerung: „Ärmere Menschen bzw. körperlich arbeitende Menschen werden häufiger und früher pflegebedürftig als Besserverdienende.“ Daraus leiten sie ab, dass eine Bürgerversicherung, die die Soziale Pflegeversicherung (SPV) und die Private Pflegeversicherung (PPV) zusammenführt, die Ungleichheit reduzieren könnte. Mit dieser Schlussfolgerung schießt das DIW jedoch sprichwörtlich über das Ziel hinaus, denn eine solches Postulat ist aus der Untersuchung nicht ableitbar. Wesentliche Faktoren, die hierfür zu beachten sind, werden nicht betrachtet.

Der Ansatz des DIW, auf den Beginn der Pflegebedürftigkeit zu schauen, springt zu kurz. Das DIW definiert das Pflegerisiko einzig danach, wie wahrscheinlich der Eintritt der Pflegebedürftigkeit ist und wann die Pflegebedürftigkeit beginnt. Für eine Beurteilung eines Bürgerversicherungsszenarios muss jedoch die Kostenträgersicht eingenommen werden und dann spielen für das Pflegerisiko auch die Pflegedauer als zweiter und die Schwere der Pflegebedürftigkeit als dritter Faktor eine wichtige Rolle. Wenn wir über eine Absicherung des Pflegerisikos in einem Umlageverfahren sprechen, kommt als vierter Faktor noch die Besetzung der (hohen) Altersgruppen hinzu, da ein Kollektiv mit vielen Pflegebedürftigen hier eine höhere finanzielle Belastung hervorruft als ein Kollektiv mit wenigen Pflegebedürftigen. In einem kapitalgedeckten System ist die Besetzung der Altersgruppen unerheblich, da über die Bildung von Alterungsrückstellungen demografische Einflüsse abgesichert sind.

Die DIW-Studie beurteilt das Pflegerisiko verschiedener Einkommens- und Berufsgruppen ausschließlich nach dem Beginn der Pflegebedürftigkeit. Sie stellt fest, dass zum Beispiel Personen mit geringem Einkommen knapp sechs Jahre früher pflegebedürftig werden. Zur Dauer der Pflegedürftigkeit (Faktor 2) gibt es keine Aussage. Sie verweisen auf frühere Untersuchungen, nach denen Menschen mit niedrigerem Einkommen eine deutlich niedrigere Lebenserwartung haben. Aber gerade dies kann auch dazu führen, dass ihre Pflegedauer kürzer ist. Es ist an dieser Stelle nicht nachvollziehbar, weshalb die Autoren vom DIW aus der Kombination von früherer Pflegebedürftigkeit und kürzerer Lebenserwartung schlussfolgern, dass Menschen mit niedrigerem Einkommen meist weniger Lebensjahre aufweisen, in denen sie nicht auf Pflege angewiesen sind. Um zur Pflegedauer eine Aussage vornehmen zu können, braucht es Untersuchungen, bei denen Pflegebedürftige statistisch über einen längeren Zeitraum bis zum Tod verfolgt werden. Dies leistet die Studie nicht. Ohne belastbare Daten zur Pflegedauer sind Aussagen zum Pflegerisiko aus Kostenträgersicht aber nicht möglich. Und dann wäre noch der dritte Faktor, die Schwere der Pflegebedürftigkeit. Für jedes Finanzierungssystem ist der Pflegegrad der Pflegebedürftigen eine wesentliche Größe für die Bewertung des Pflegerisikos. Wird die Verteilung der Pflegebedürftigen nach Pflegegrad in der SPV und PPV verglichen, ist festzustellen, dass in der PPV die höheren Pflegegrade 4 und 5 stärker besetzt sind als in der SPV. In der ambulanten Pflege sind in der PPV 18,2% der Leistungsempfänger in den Pflegegraden 4 und 5, in der SPV hingegen nur 12,8%. In der stationären Pflege sind es in der PPV 51,1%, in der SPV nur 42,5%. Diese Zahlen korrespondieren auch mit den Leistungsausgaben je Pflegebedürftigen. Diese sind in der PPV gut 18% höher als in der SPV. Menschen mit etwas höherem Einkommen (PPV-Versicherte) sind damit teurere Pflegefälle und würden damit auch in der SPV höhere Kosten verursachen. Sie sind damit aus finanziellem Blickwinkel ein schlechtes Pflegerisiko.  

Für eine Aussage zu den finanziellen Auswirkungen einer Bürgerversicherung ist darüber hinaus noch der vierte Faktor, die Besetzung der Altersklassen, zu berücksichtigen. Wenn PPV-Versicherte in das SPV-System überwechseln müssten, spielt ihre Altersverteilung eine große Rolle. Dabei wird in der politischen Debatte oft übersehen, dass die PPV-Versicherten bereits jetzt mit einem Durchschnittsalter von 45,7 Jahren etwas älter sind als die SPV-Versicherten (43,9 Jahre). Zwar sind die sehr alten Jahrgänge derzeit in der PPV noch etwas weniger stark besetzt als in der SPV. Dies ändert sich jedoch eindrücklich. Nach unseren WIP-Berechnungen (Kurzanalyse Oktober 2021 „Bürgerversicherung oder Finanzausgleich? Keine Lösungen für die demografi-schen Herausforderungen in der Pflege) wird die Zahl der Pflegebedürftigen in der SPV bis 2030 um 13% steigen, in der PPV dagegen um 74%. Die zu erwartenden Pflegekosten in der SPV wären damit in einer Bürgerversicherung in den ohnehin problematischen Jahren der demografischen Alterung nochmals höher, wenn der stärker steigende Anteil an pflegebedürftigen PPV-Versicherten hinzukäme. Während die PPV mit ihren Alterungsrückstellungen für die Alterung ihres Kollektives gezielt vorgesorgt hat, würden diese Personen im Umlagesystem der PPV die Finanzierungsproblematik verschärfen.

Die Studie des DIW liefert interessante Hinweise zum Zusammenhang von Eintritt der Pflegebedürftigkeit und ausgewählten sozioökonomischen Faktoren. Da sie aber über wesentliche andere Einflussfaktoren hinwegsieht, erlaubt sie methodisch keine Ableitung hinsichtlich einer Bürgerversicherung. Das ins Spiel bringen einer Bürgerversicherungslösung wirkt krampfhaft gewollt. Werden die Faktoren berücksichtigt, denen das DIW nicht nachgeht, zeigt sich, dass eine Pflege-Bürgerversicherung bereits mittelfristig fatal für die SPV sein würde. Im Übrigen: Unabhängig von den Finanzierungswirkungen würde eine Pflege-Bürgerversicherung nichts an den Unterschieden beim Eintritt einer Pflegebedürftigkeit verändern. Körperlich arbeitende Menschen würden im Durchschnitt weiterhin eher pflegebedürftig werden als Beamte. Eine Pflege-Bürgerversicherung als Lösung für derartige Umstände anzubringen, ist dann auch unabhängig von Finanzierungsfragen sehr vermessen.

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