Finanzielle Umverteilung war bei Gründung der GKV nicht gewollt

12.08.2010

Die heute vielzitierte Einkommensumverteilung in der GKV war zu deren Gründungszeit vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Dies weist das Wissenschaftliche Institut der privaten Krankenversicherung (WIP) in seiner aktuellen Studie nach.

Anhand einer Auswertung historischer Originaldokumente wird gezeigt, dass die bestehenden finanziellen Verteilungswirkungen innerhalb der GKV ohne planvolle Konzeption entstanden sind. Zudem stand die heute vielfach geforderte Einbeziehung von besser verdienenden Personenkreisen in die GKV in den ersten Jahrzehnten nach ihrer Einführung nicht zur Diskussion. Vielmehr wurde Personen ab einer bestimmten Einkommenshöhe bewusst der Zugang zur GKV verwehrt, da von diesen die eigenverantwortliche Absicherung des Krankheitsrisikos erwartet wurde.

Die aktuelle Studie des WIP verdeutlicht, dass die GKV zunächst als ein Versicherungssystem angelegt war, in dem Angehörige bestimmter Berufsgruppen gemeinsam in geschlossenen Krankenkassen ihr kollektives Risiko trugen. So stand anfangs das Äquivalenzprinzip im Vordergrund, bei dem die erhobenen Versicherungsbeiträge und die Leistungsausgaben in einem direkten Wertverhältnis stehen. Erst im Zeitverlauf ergab sich in der GKV durch die zunehmende Vergrößerung und Vermischung der Versichertenkollektive eine immer stärkere Tendenz zur Einkommensumverteilung.

Link zur Studie "Das Spannungsverhältnis von Äquivalenz und Einkommensumverteilung in der GKV - Eine Analyse der historischen Entstehungszusammenhänge"

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